Viele Kündigungen sind angreifbar. Unsere Fachanwälte prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre Ansprüche durch - schnell und ohne Kostenrisiko.

Wir erstreiten regelmäßig hohe Abfindungen und setzen Arbeitnehmerrechte durch. Hier unsere aktuellen Erfolge.
Änderungskündigung erfolgreich angefochten. Mandantin erhielt Abfindung, Freistellung mit Bezugsfortzahlung, Erfüllung sämtlicher Ansprüche und wohlwollendes Zeugnis.
Kündigungsschutzverfahren bei betriebsbedingter Kündigung. Mandant erhielt Abfindung, Freistellung mit Bezugsfortzahlung, Dienstwagen-Nutzung und qualifiziertes Zeugnis.
Betriebsbedingte Kündigung. Mandantin wurde freigestellt und erhielt ein qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung.
Betriebsbedingte Kündigung. Mandant wurde freigestellt; qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.
Betriebsbedingte Kündigung. Wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.
Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Verhandlung erschienen. Gericht verurteilte zur Zahlung nebst Zinsen und Kostenauferlegung.
Kündigungsschutzverfahren erfolgreich. Arbeitsverhältnis besteht fort; offene Vergütung wurde vereinbart.
Arbeitgeber zahlte ausstehende Vergütung (2×5.500,00 € brutto) und nahm Vorwürfe einer außerordentlichen Kündigung zurück.
Betriebsbedingte Kündigung. Mandant freigestellt mit Bezugsfortzahlung; Sozialabfindung bei vorzeitiger Beendigung; wohlwollendes Zeugnis mit sehr guter Bewertung.
Betriebsbedingte Kündigung. Qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis mit „gut“-Bewertung vereinbart.
Betriebsbedingte Kündigung. Mandantin freigestellt mit Bezugsfortzahlung; qualifiziertes Zeugnis mit „gut“-Bewertung.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann kompliziert sein. Achten Sie dabei insbesondere auf Folgendes:
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Danach gilt sie als wirksam.
In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht einen triftigen Grund.
„Top Anwälte, sehr kompetent und haben alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Meine Kündigung wurde erfolgreich angefochten.“
„Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Die Abfindung war deutlich höher als erwartet. Kann ich nur empfehlen.“
„Sehr zufrieden: Vollste Transparenz bezüglich der Kosten von Anfang an. Der Prozess war stressfrei und das Ergebnis hervorragend.“


Beschreiben Sie Ihren Fall kurz im Formular oder rufen Sie uns direkt an. Alles weitere klären wir.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, schätzen Ihren Fall ein und besprechen die nächsten Schritte.
Online-Vollmacht erteilen und wir legen sofort los - Ihre Rechte werden durchgesetzt.
Bei einer unwirksamen Kündigung stehen Ihnen weitreichende Ansprüche zu. Wir setzen diese konsequent für Sie durch.

Noch unsicher? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Oder rufen Sie uns direkt an. Wir sind von 8 - 18 Uhr erreichbar.
Der erste Kontakt und eine Einschätzung Ihres Falls sind kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten - die häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam - unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.
Ja, in den meisten Fällen übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung die vollständigen Kosten. Wir klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.
Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall sind aber deutlich höhere Abfindungen möglich - etwa bei unwirksamer Kündigung oder Sonderkündigungsschutz.
Selbstverständlich. Wir beraten bundesweit per Telefon. Die Beauftragung und der gesamte Prozess können in der Regel vollständig online abgewickelt werden.
Kostenlos, unverbindlich und innerhalb von 24 Stunden - bevor die 3-Wochen-Frist abläuft.